Skip to content

Ihr unabhängiger Spezialist für KFZ-Versicherung in Göttingen

Der private PKW ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unentbehrlich für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. 

An diesem Punkt wird zwischen einer Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterschieden. Wir führen für Sie eine entsprechende Bedarfsanalyse durch und vermitteln den für Ihre Situation passenden Versicherungsschutz. Mit uns erhalten Sie eine beständige Unterstützung. Und sollte es zu einem Schadensfall kommen, können Sie sich auf unseren Service verlassen. Gerne führen wir für Sie die Abwicklung des Schadens und übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer.

Haftpflicht

Bei einer Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i. d. R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten zufügen:

  • Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden/Renten bei Invalidität)
  • Sachschäden (Reparaturen an anderen KFZ/Objekten)
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden

Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Ihrem Fahrzeug versichert:

  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Brand, Explosion
  • Glasbruch
  • Haarwildschäden
  • Marderbiss (ohne Folgeschäden)
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zusätzlich folgende Punkte:

  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Fremde)
  • Unfallschäden (auch selbstverschuldete)
 
Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, so sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff „Haarwildschäden“ auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.

Ihre Ansprechpartner für KFZ-Versicherung:

team-quad

Team Husmann + Partner

Diplom-Kaufleute, Versicherungsfachwirte und Versicherungskaufleute

    Anrede: HerrFrau

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*

    *Pflichtfeld