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Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben einen anderen zu schädigen, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Aufgaben einer Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- die Wiedergutmachung des Schadens in Form der Zahlung eines Geldbetrages, wenn die Ansprüche berechtigt sind
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich sind das Halten von zahmen Haustieren wie Katzen oder Vögeln sowie gezähmten Kleintieren wie Frettchen, Hamster oder Chinchillas und dadurch entstehende Schäden durch Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ausgenommen davon sind Hunde, Pferde und Reit-, Zug-, und Nutztiere. Diese erfordern eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht).
Die selbstgenutzte Immobilie, ob Miet- oder Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus gilt über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt bis zu bestimmten Höchstsummen übrigens auch, wenn Sie die eigene Immobilie durch Baumaßnahmen erneuern, verschönern oder auch vergrößern lassen oder Sie auf Ihrem Grundstück keinen kompletten Neubau errichten lassen. Über diese Höchstsummen hinaus und bei Vermietungen sowie bei unbebauten Grundstücken wird allerdings separater Versicherungsschutz benötigt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer an, um, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. In einigen leistungsfähigen Privathaftpflichtversicherungen ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu bestimmten Höchstbausummen bereits mit eingeschlossen.